§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Verträge und sonstigen Leistungen des Studios. Der Kunde erklärt sich bei Terminvergabe, Vertragsabschluss und Unterzeichnung der Einverständniserklärung mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Das Studio behält sich das Recht vor, Kundenwünsche oder Verträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere bei Unzuverlässigkeit, unangemessenem Benehmen oder Missachtung von Studioanweisungen.
§ 2 Voraussetzungen für die Durchführung: Tätowierungen von Personen unter 18 Jahren werden ausnahmslos erst ab einem Mindestalter von 16 Jahren durchgeführt. Hierzu ist die schriftliche Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten, die Vorlage und eine Kopie derer Personalausweise sowie die persönliche Anwesenheit mindestens eines Erziehungsberechtigten zum Termin erforderlich. Die finale Entscheidung über die Durchführung verbleibt nach einem persönlichen Gespräch beim Tätowierer.
- Es werden keine Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss tätowiert oder gepierct. 24 Stunden vor dem Termin dürfen keine alkoholischen Getränke, Drogen oder blutverdünnende Medikamente (z. B. Aspirin / ASS nach vorheriger individueller Absprache und Risikoabwägung ) eingenommen werden. Personen mit bekannten Kontraindikationen wie Bluterkrankheit, Hepatitis oder einer Immunschwäche (z. B. HIV) werden nur nach Absprache und mit ärtzlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung tätowiert. Vor jeder Behandlung ist eine Einverständniserklärung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Kunde hat sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen.
§ 3 Motiventwürfe und Urheberrecht: Kunden können eigene Tattoo-Motive mitbringen. Der Kunde versichert, dass die Vorlage frei von Rechten Dritter ist und stellt das Studio von eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Für individuell angefertigte Motiventwürfe berechnet das Studio eine Gebühr von 20,- €. Diese Gebühr wird bei einer festen Terminvereinbarung mit der Terminkaution verrechnet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen: Der Preis für eine Tätowierung richtet sich nach Größe, Farben, Körperstelle, technischem Grad und eventuellen kurzfristigen Änderungen an der Vorlage. Die Bezahlung erfolgt in voller Höhe unmittelbar nach Beendigung der Leistung in bar oder per akzeptiertem elektronischen Zahlungsmittel. Eine Ratenzahlung ist ausgeschlossen. Bei Motiven, die über mehrere Sitzungen gestochen werden, erfolgt die Abrechnung als Festpreis pro Einzelsitzung.
§ 5 Terminreservierungsgebühr und Stornierungsregelungen
- Bei jeder Terminabsprache wird eine Terminreservierungsgebühr (Kaution) in Höhe von 20,- € bis 50,- € (je nach voraussichtlichem Aufwand) erhoben. Diese Gebühr dient der Sicherung des Termins sowie der Abgeltung des Vorbereitungsaufwands (z. B. Beratung, Motiverstellung) und wird am Tag der Durchführung mit dem Endpreis verrechnet.
- Vereinbarte Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin verschoben oder abgesagt werden. Die Absage muss telefonisch (ggf. Anrufbeantworter) E-mail oder per WhatsApp-Nachricht unter der Rufnummer 02162 1448101 erfolgen. Absagen über andere Kanäle (z. B. Instagram und andere Social Media Kanäle ) werden nicht akzeptiert, da ein rechtzeitiger Zugang nicht gewährleistet werden kann.
- Erfolgt die Absage oder Verschiebung nicht rechtzeitig (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) oder erscheint der Kunde unentschuldigt nicht, verfällt die Terminreservierungsgebühr als Schadensersatz für den entstandenen Verdienstausfall und den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand. Dem Kunden bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Nachstechen
Der vereinbarte Preis versteht sich inklusive einmaligem Nachstechen, sofern dies aus technischen Gründen notwendig ist. Ansprüche auf kostenloses Nachstechen müssen innerhalb eines Zeitraums von 8 Monaten nach Fertigstellung der Tätowierung geltend gemacht und wahrgenommen werden. Die gesetzliche Gewährleitungsrechte des Kunden bei Mängel bleiben hiervon unberührt. Wird ein vereinbarter Nachstechtermin ohne rechtzeitige Absage (gemäß § 5 Abs. 2) nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf ein kostenloses Nachstechen. Für die Vereinbarung eines neuen Nachstechtermins wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 20,- € berechnet.
§ 7 Gutscheine: Geschenkgutscheine können über jeden beliebigen Betrag erworben werden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restguthaben ist ausgeschlossen. Gutscheine sind innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (zum Jahresende gerechnet ab Kaufdatum) auf alle Produkte und Dienstleistungen des Studios einzulösen.
§ 8 Spezifische Risikohinweise und Beschaffenheit: Tätowierungen können auf der Haut optisch anders wirken als auf Papierzeichnungen oder digitalen Bildschirmen. Je nach Hauttyp, Hautfarbe und Gewebe kann es zu Abweichungen gegenüber der Vorlage kommen. Bei Cover-Up-Tattoos (Überstechungen) wird keine Gewährleistung für eine vollständige und dauerhafte Abdeckung des alten Tattoos übernommen. Vorbehandlungen der Hautareale (z. B. durch Laserbehandlungen) sowie bereits vernarbtes Gewebe können die Qualität, Farbaufnahme und Haltbarkeit des Tattoos negativ beeinflussen. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
§ 9 Hygiene und Nachsorge: Das Studio garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften und verwendet ausschließlich sterile Einwegnadeln sowie zertifizierte Tätowierfarben gemäß der geltenden EU-Verordnung (REACH). Das Studio informiert den Kunden ausführlich über die Pflegehinweise zur Nachbehandlung des Tattoos oder Piercings. Eine detaillierte Pflegeanleitung hängt im Studio aus; entsprechende Pflegezettel zum Mitnehmen werden bereitgestellt. Die strikte Einhaltung der Pflegehinweise liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
§ 10 Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Studios, der ausführenden Tätowierer und deren Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder seiner Mitarbeiter beruhen. Für sonstige Schäden (z. B. Sachschäden wie beschädigte Kleidung) haftet das Studio nur bei nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für gesundheitliche Komplikationen, Folgeschäden, Entzündungen oder allergische Reaktionen, die nachweislich auf eine unzureichende, fehlerhafte oder unsachgemäße Nachsorge durch den Kunden zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Bei Cover-Ups oder Fix-Ups übernimmt das Studio keine Haftung für unvorhersehbare chemische oder biologische Reaktionen mit der bereits vorhandenen Altfarbe oder veränderten Hautstrukturen, es sei denn, dem Studio fällt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufklärungspflicht zur Last.