Öffnungszeiten

Rahserstr. 70

41747 Viersen-Rahser

Piercing, Beratung & Verkauf

Di.: 15:00 - 18:00 Uhr

Mi. - Sa.: Termine nach Vereinbarung

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Jeden Dienstag Piercing Walk In von 15-18 Uhr .

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  • Di.: 15 - 18 Uhr
  • Mi. - Sa.: Termin nach Vereinbarung
Galerie Nicole
  • Gestochener Wolf
  • Gestochene Arielle
  • Gestochener Löwe
  • Gestochener Fuchs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Verträge und sonstigen Leistungen des Studios. Der Kunde erklärt sich bei Terminvergabe, Vertragsabschluss und Unterzeichnung der Einverständniserklärung mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Das Studio behält sich das Recht vor, Kundenwünsche oder Verträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere bei Unzuverlässigkeit, unangemessenem Benehmen oder Missachtung von Studioanweisungen.

§ 2 Voraussetzungen für die Durchführung: Tätowierungen von Personen unter 18 Jahren werden ausnahmslos erst ab einem Mindestalter von 16 Jahren durchgeführt. Hierzu ist die schriftliche Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten, die Vorlage und eine Kopie derer Personalausweise sowie die persönliche Anwesenheit mindestens eines Erziehungsberechtigten zum Termin erforderlich. Die finale Entscheidung über die Durchführung verbleibt nach einem persönlichen Gespräch beim Tätowierer.

  • Es werden keine Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss tätowiert oder gepierct. 24 Stunden vor dem Termin dürfen keine alkoholischen Getränke, Drogen oder blutverdünnende Medikamente (z. B. Aspirin / ASS nach vorheriger individueller Absprache und Risikoabwägung ) eingenommen werden. Personen mit bekannten Kontraindikationen wie Bluterkrankheit, Hepatitis oder einer Immunschwäche (z. B. HIV) werden nur nach Absprache und mit ärtzlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung tätowiert. Vor jeder Behandlung ist eine Einverständniserklärung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Kunde hat sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen.

§ 3 Motiventwürfe und Urheberrecht: Kunden können eigene Tattoo-Motive mitbringen. Der Kunde versichert, dass die Vorlage frei von Rechten Dritter ist und stellt das Studio von eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Für individuell angefertigte Motiventwürfe berechnet das Studio eine Gebühr von 20,- €. Diese Gebühr wird bei einer festen Terminvereinbarung mit der Terminkaution verrechnet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen: Der Preis für eine Tätowierung richtet sich nach Größe, Farben, Körperstelle, technischem Grad und eventuellen kurzfristigen Änderungen an der Vorlage. Die Bezahlung erfolgt in voller Höhe unmittelbar nach Beendigung der Leistung in bar oder per akzeptiertem elektronischen Zahlungsmittel. Eine Ratenzahlung ist ausgeschlossen. Bei Motiven, die über mehrere Sitzungen gestochen werden, erfolgt die Abrechnung als Festpreis pro Einzelsitzung.

§ 5 Terminreservierungsgebühr und Stornierungsregelungen

  • Bei jeder Terminabsprache wird eine Terminreservierungsgebühr (Kaution) in Höhe von 20,- € bis 50,- € (je nach voraussichtlichem Aufwand) erhoben. Diese Gebühr dient der Sicherung des Termins sowie der Abgeltung des Vorbereitungsaufwands (z. B. Beratung, Motiverstellung) und wird am Tag der Durchführung mit dem Endpreis verrechnet.
  • Vereinbarte Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin verschoben oder abgesagt werden. Die Absage muss telefonisch (ggf. Anrufbeantworter) E-mail oder per WhatsApp-Nachricht unter der Rufnummer 02162 1448101 erfolgen. Absagen über andere Kanäle (z. B. Instagram und andere Social Media Kanäle ) werden nicht akzeptiert, da ein rechtzeitiger Zugang nicht gewährleistet werden kann.
  • Erfolgt die Absage oder Verschiebung nicht rechtzeitig (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) oder erscheint der Kunde unentschuldigt nicht, verfällt die Terminreservierungsgebühr als Schadensersatz für den entstandenen Verdienstausfall und den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand. Dem Kunden bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Nachstechen

Der vereinbarte Preis versteht sich inklusive einmaligem Nachstechen, sofern dies aus technischen Gründen notwendig ist. Ansprüche auf kostenloses Nachstechen müssen innerhalb eines Zeitraums von 8 Monaten nach Fertigstellung der Tätowierung geltend gemacht und wahrgenommen werden. Die gesetzliche Gewährleitungsrechte des Kunden bei Mängel bleiben hiervon unberührt. Wird ein vereinbarter Nachstechtermin ohne rechtzeitige Absage (gemäß § 5 Abs. 2) nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf ein kostenloses Nachstechen. Für die Vereinbarung eines neuen Nachstechtermins wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 20,- € berechnet.

§ 7 Gutscheine: Geschenkgutscheine können über jeden beliebigen Betrag erworben werden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restguthaben ist ausgeschlossen. Gutscheine sind innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (zum Jahresende gerechnet ab Kaufdatum) auf alle Produkte und Dienstleistungen des Studios einzulösen.

§ 8 Spezifische Risikohinweise und Beschaffenheit: Tätowierungen können auf der Haut optisch anders wirken als auf Papierzeichnungen oder digitalen Bildschirmen. Je nach Hauttyp, Hautfarbe und Gewebe kann es zu Abweichungen gegenüber der Vorlage kommen. Bei Cover-Up-Tattoos (Überstechungen) wird keine Gewährleistung für eine vollständige und dauerhafte Abdeckung des alten Tattoos übernommen. Vorbehandlungen der Hautareale (z. B. durch Laserbehandlungen) sowie bereits vernarbtes Gewebe können die Qualität, Farbaufnahme und Haltbarkeit des Tattoos negativ beeinflussen. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.

§ 9 Hygiene und Nachsorge: Das Studio garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften und verwendet ausschließlich sterile Einwegnadeln sowie zertifizierte Tätowierfarben gemäß der geltenden EU-Verordnung (REACH). Das Studio informiert den Kunden ausführlich über die Pflegehinweise zur Nachbehandlung des Tattoos oder Piercings. Eine detaillierte Pflegeanleitung hängt im Studio aus; entsprechende Pflegezettel zum Mitnehmen werden bereitgestellt. Die strikte Einhaltung der Pflegehinweise liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

§ 10 Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Studios, der ausführenden Tätowierer und deren Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder seiner Mitarbeiter beruhen. Für sonstige Schäden (z. B. Sachschäden wie beschädigte Kleidung) haftet das Studio nur bei nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für gesundheitliche Komplikationen, Folgeschäden, Entzündungen oder allergische Reaktionen, die nachweislich auf eine unzureichende, fehlerhafte oder unsachgemäße Nachsorge durch den Kunden zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Bei Cover-Ups oder Fix-Ups übernimmt das Studio keine Haftung für unvorhersehbare chemische oder biologische Reaktionen mit der bereits vorhandenen Altfarbe oder veränderten Hautstrukturen, es sei denn, dem Studio fällt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufklärungspflicht zur Last.

Ergänzende Bestimmungen für den Bereich Piercings

§ 11 Altersgrenzen und Voraussetzungen bei Minderjährigen

  • Das Stechen von Piercings im Gesicht (z. B. Nostril, Lippe), am Bauchnabel oder am Ohr/Ohrknorpel (ausgenommen Standard-Ohrläppchen) erfolgt erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren.
  • Kunden von 14 bis 15 Jahren: Für die Durchführung des Piercings ist die schriftliche Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten sowie die Vorlage deren Personalausweise (zum Unterschriftenabgleich) zwingend erforderlich. Zudem muss mindestens ein Erziehungsberechtigter zum Termin persönlich im Studio anwesend sein und sich ausweisen können. Besteht das alleinige Sorgerecht, ist ein entsprechender Nachweis (z. B. Sorgerechtsbeschluss ) vorzulegen.
  • Kunden von 16 bis 17 Jahren: (alle Gesichts , Bauchnabel , Ohr / Ohrknorpel Piercings so wie Septum ab 16 Jahren ) Jugendliche ab 16 Jahren benötigen für das Piercing die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vor Ort . Zum Termin ist der Personalausweis des unterzeichnenden Erziehungsberechtigten (zum Unterschriftenabgleich) sowie der eigene Ausweis des Jugendlichen vorzulegen. Das Studio behält sich jedoch das Recht vor, die Durchführung im Einzelfall ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder das Erscheinen eines Erziehungsberechtigten einzufordern.
  • erst ab 18 Jahren: Intimpiercings, Brustwarzenpiercings sowie alle hier nicht explizit genannten Piercingarten werden erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit) durchgeführt.

§ 12 Gesundheitliche Ausschlüsse und Mitwirkungspflichten: Es werden keine Personen unter Alkohol-, Drogen- oder akutem Medikamenteneinfluss gepierct. Personen mit der Bluterkrankheit (Hämophilie) sind vom Piercen ausgeschlossen. Personen mit chronischen Infektionskrankheiten (z. B. Hepatitis oder HIV) müssen das Studio vorab zwingend im persönlichen Gespräch informieren. Eine Durchführung des Piercings erfolgt in diesen Fällen nur nach vorheriger individueller Absprache und Risikoabwägung. Vor dem Eingriff ist eine Einverständniserklärung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Kunde hat sich durch ein gültiges amtliches Dokument (Personalausweis oder Reisepass ) auszuweisen.

§ 13 Leistungen, Aufklärung und spezifische Risiken: Vor dem Piercen erfolgt ( wenn gewünscht auch mündlich )eine Aufklärung über den Behandlungsablauf, die Risiken sowie die anschließende Pflege. Ein passendes Pflegemittel sowie ein Nachbehandlungstermin zur Kontrolle sind im Gesamtpreis des Piercings enthalten. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Piercing ein Fremdkörper ist. In Einzelfällen kann es auch bei fachgerechter Durchführung und optimaler Pflege zu einer biologischen Abstoßungsreaktion (Herauswachsen des Schmucks) oder zu Gewebeveränderungen (z. B. Wildfleisch ,Keloid) durch den Körper kommen. Für solche rein körpereigenen Reaktionen übernimmt das Studio keine Haftung.

§ 14 Haftungsbegrenzung bei Piercings: Die Haftung des Studios, der ausführenden Piercer und deren Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder seiner Mitarbeiter beruhen. Eine Haftung für gesundheitliche Komplikationen, Entzündungen oder Folgeschäden, die nachweislich auf eine unzureichende, fehlerhafte oder unsachgemäße Nachsorge sowie die Verwendung ungeeigneter, nicht vom Studio freigegebener Pflegemittel durch den Kunden zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.

§ 15 Verkauf von Piercingschmuck, Zubehör und Pflegemitteln: Umtausch von Schmuck: Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Hygiene ist steril verpackter oder bereits getragener Piercingschmuck sowie angebrochene Pflegemittel vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte (z. B. bei Materialfehlern) bleiben hiervon unberührt.

§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle Leistungen aus dem Vertrag ist Viersen. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird Viersen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

Ergänzende Bestimmungen zu Einverständniserklärung, Datenschutz und Fotorechten :

§ 17 Einverständniserklärung und Gesundheitspflichten: Vor jeder Behandlung (Tätowierung oder Piercing) ist vom Kunden zwingend eine schriftliche Einverständniserklärung vor Ort vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Kunde ist verpflichtet, Angaben zu relevanten gesundheitlichen Einschränkungen, chronischen Erkrankungen (z. B. Bluterkrankheit, Infektionskrankheiten), Allergien, einer bestehenden Schwangerschaft/Stillzeit sowie zur aktuellen Einnahme von Medikamenten (insbesondere blutverdünnenden Mitteln) zu machen. Das Studio behält sich vor, die Durchführung der Dienstleistung im Interesse der Gesundheit des Kunden abzulehnen, wenn medizinische Kontraindikationen vorliegen.

§ 18 Datenschutz und Datenspeicherung (DSGVO): Das Studio verarbeitet die vom Kunden im Rahmen der Einverständniserklärung angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisnummer) sowie die sensiblen Gesundheitsdaten (z. B. Vorerkrankungen, Allergien) ausschließlich zum Zweck der sicheren Auftragsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten sowie zur Abwehr von Haftungsansprüchen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Gesundheitsdaten ist die ausdrückliche, freiwillige Einwilligung des Kunden im Aufklärungsbogen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO. Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, behördlicher Hygieneüberprüfungen und haftungsrechtlicher Verjährungsfristen werden die Einverständniserklärungen für einen Zeitraum von zehn Jahren nach der letzten Behandlung sicher und vor dem Zugriff Unbefugter geschützt aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten datenschutzkonform vernichtet. Das Studio behandelt alle Kundendaten streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, das Studio ist gesetzlich oder behördlich dazu verpflichtet (z. B. bei Überprüfungen durch das Gesundheitsamt)

§ 19 Fotorechte und Nutzung zu Werbezwecken: Das Studio und der ausführende Künstler haben das Recht, Fotografien oder Videoaufnahmen von der fertiggestellten Tätowierung oder des Piercings anzufertigen. Eine Veröffentlichung und werbliche Nutzung dieser Aufnahmen (z. B. im Studio-Portfolio, auf der Website, in Magazinen oder auf Social Media Kanälen wie Instagram, etc.) erfolgt nur dann, wenn der Kunde dies im Aufklärungsbogen ausdrücklich durch ein separates Ankreuzfeld („X“) erlaubt hat. Die Einwilligung zur fotorechtlichen Nutzung ist freiwillig und kann vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden. Bei der Aufnahme und Veröffentlichung wird darauf geachtet, dass das Gesicht oder identifizierende Merkmale des Kunden (sofern für das Tattoo/Piercing nicht zwingend erforderlich) nicht erkennbar sind

Stand: Juni 2026